Mitglied werden

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Die Arbeiterwohlfahrt ist ein Mitgliederverband. Sie stärken mit Ihrer Mitgliedschaft unseren Verband und unterstützen unter anderen die ehrenamtliche Arbeit für Seniorinnen und Senioren in unserer Stadt.

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags bestimmen Sie selbst –
der monatliche Mindestbeitrag beträgt 2,50 €.

Sollten Sie noch nicht dazugehören, überlegen Sie doch bitte einmal, ob es nicht auch für Sie viele gute Gründe für eine Mitgliedschaft bei der AWO gibt.
Als Mitglied der AWO erhalten Sie regelmäßig Informationen über die Arbeit des Verbandes und können sich für ein sozialeres Dessau engagieren.

Sie können auch die AWO-Mitgliedschaft über ein Online-Formular beantragen:

https://www.awo.org/mitglied-werden


Satzung

Die Aufgaben und Dienstleistungen des Kreisverbandes Dessau-Roßlau e.V. ergeben sich mit Regionalbezug zum AWO-Bundesstatut und dem AWO-Bundesprogramm aus der Satzung des Kreisverbandes für das Gebiet der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau. – Link zur Satzung KV Dessau-Roßlau

Auszüge aus der Vereinssatzung:
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die satzungsgemäßen Gremien des Kreisverbandes sind: die Kreiskonferenz (Mitgliederversammlung) der Kreisvorstand der Kreisausschuss

Die Kreiskonferenz ist das oberste Beschlussorgan.
Sie tagt nach Möglichkeit jährlich , mindestens aber alle 4 Jahre. Sie nimmt u. a. Rechenschaftsberichte entgegen, wählt den Vorstand, beschließt über Mitgliedsbeiträge, verabschiedet Anträge und legt verbindlich Arbeitsschwerpunkte fest.

Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig.
Er besteht aus dem/der Vorsitzenden, max. 2 Vertretern und max. 2 Beisitzern.
Sofern – wie im Kreisverband Dessau-Roßlau seit 2008 – kein Geschäftsführer bestimmt ist,
obliegt dem Vorsitzenden mit seinen Stellvertretern auch die Geschäftsführung des Vereins.

Der Kreisausschuss setzt sich bei Vorhandensein von Ortsvereinen oder korporativen Mitgliedern des Kreisverbandes aus deren gewählten Vertretern zusammen und tagt jährlich einmal.
Er berät den Kreisvorstand.

Hier geht es zu einer PDF-Datei der Satzung:

satzung_kv_dessau_gueltig_ab_2010


Grundsatzprogramm

Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Sie wird fachpolitisch von einem Bundesverband auf nationaler und europäischer Ebene vertreten und ist föderal über 29 Landes- und Bezirksverbände organisiert.

Die Aufgaben des AWO-Gesamtverbandes ergeben sich aus dem Statut (Satzung) und dem Grundsatzprogramm des Bundesverbandes.

Mehr als 4000 hauptamtliche Mitarbeiter in knapp 500 Einrichtungen und Diensten, über 2.000 Ehrenamtliche und knapp 6.000 Mitglieder teilen die Idee der AWO für ein soziales Miteinander.

AWO heißt heute: 25.000 helfende Hände in Sachsen-Anhalt – in 15 Kreis- oder Regionalverbänden, die sich mit ihren Vereinsstrukturen an den vorhandenen Landkreisen und kreisfreien Städten orientieren.

Hier geht es zu einer PDF-Datei des Grundsatztprogrammes:

Grundsatzprogramm-der-AWO_2019